Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige- USA
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Visumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm)
Deutsche Staatsangehörige nehmen grundsätzlich am Visa Waiver Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:
· im Besitz eines elektronischen Reisepasses (sog. ePass mit integriertem Chip, ausgestellt ab November 2005) sind.
· mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
· ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem
Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko
oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
· im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind ( Electronic System for Travel Authorization - Externer Link, öffnet in neuem FensterESTA-, siehe auch unten stehende Erläuterungen).
Vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe und Reiseausweise sind für die visumsfreie Einreise, also die Teilnahme am Visa Waiver Programm für die USA nicht berechtigt.
Minderjährige, die mit einem Kinderreisepass reisen, benötigen folglich ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten.
Minderjährige können nur dann am Visa Waiver Programm teilnehmen und visumfrei (mit ESTA) einreisen, wenn sie im Besitz eines eigenen regulären (elektronischen) Reisepasses (e-Reisepass) sind.
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des Visa Waiver Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).
Von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen sind:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen.
Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten haben (Ausnahmen in ausgesuchten Einzelfällen möglich, vor allem für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs, die sich im offiziellen Auftrag der Bundesregierung in diesen Ländern aufgehalten haben; Abfrage hierzu erfolgt im Rahmen des ESTA-Antrags online).
Betroffenen wird empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA ggf. Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum (s. unten) zu beantragen.
Die Teilnahme am Visa Waiver Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des Visa Waiver Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis
Externer Link, öffnet in neuem FensterElectronic System for Travel Authorization-ESTA-einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die US-Botschaft in Berlin warnt auf ihrer Website in diesem Zusammenhang vor nicht ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern im Internet, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen, im Namen von VWP-Reisenden, eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) noch von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters, zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA, führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14,- US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue Travel Authorization beantragt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namen
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer 0 (Null) den Buchstaben O angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe O für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.
Eine Identitätsnummer gibt es für deutsche Staatsangehörige nicht. In dieser Kategorie ist die Nummer des Personalausweises anzugeben.
Umfassende englisch- und auch deutschsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite oder folgenden Links:
Externer Link, öffnet in neuem FensterESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin
Externer Link, öffnet in neuem FensterUS State Department Visa-Waiver-Program und
Externer Link, öffnet in neuem FensterESTA-Häufig gestellte Fragen
isum
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Visa Waiver-Programm nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich zum Beispiel wenn Sie:
· vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
· den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
· an einem Austauschprogramm teilnehmen,
· eine Forschungsarbeit durchführen,
· in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
· nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
· keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Weitere Hinweise
Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem FensterUS-Botschaft Berlin.
Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat ein Externer Link, öffnet in neuem FensterTraveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP) eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.
Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht.
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.