
Informationen für Fluggäste zur EU-Verordnung 261/2004
Flugreklamation bei TUIfly?
EU-Verordnung 261/2004 unterstützt die Fluggäste
Der TUIfly liegt es sehr am Herzen, dass Ihre Flüge planmäßig durchgeführt werden können.
Wie es im Alltag jedoch immer mal vorkommen kann, sind Flugverspätungen nicht abwendbar.
Sollten Sie von einer Flugverspätung der TUIfly betroffen sein, gilt die EU-Verordnung 261/2004 welche die Rechte der Fluggäste regelt.
Alle wichtigen Informationen zu der EU-Verordnung, welche am 17. Februar 2015 in Kraft getreten ist, entnehmen Sie bitte den oben angezeigten PDF-Dokument.
Das Onlineformular hilft Ihnen dabei, Ihre Reklamation zum TUIFly Flug schnellstmöglich auf den Weg der Bearbeitung zu bringen.
Da uns
Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt und wir sehr serviceorientiert arbeiten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. - Zögern Sie also nicht uns zu kontaktieren.
Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen das TUI ReiseCenter Team mit Herz und Leidenschaft zur Seite.


Ihr TUI ReiseCenter
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54290 Trier
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